Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) passierte den Nationalrat am 11. Dezember 2025 als Teil des Pakets „Günstiger Strom“ und ersetzt das ElWOG aus 2010. Für PV hält der Kompromiss Anlagen bis 20 kW netzwirksamer Leistung bei der Einspeisung netzentgeltfrei; größere neue und bestehende Anlagen zahlen ab 2027 einen fixen Versorgungsinfrastrukturbeitrag von 0,05 ct/kWh, der die zuvor geplante jährlich variable Gebühr ersetzt. Netzbetreiber dürfen die Einspeisung neuer oder erweiterter PV-Anlagen auf 70 % der Modulspitzenleistung begrenzen; PV Austria schätzt den Verlust für einen typischen Haushalt auf rund 2 % der jährlichen Einspeisung.
Speicher, die nachweislich netzdienlich („systemdienlich“) betrieben werden – etwa durch Flexibilitätsdienstleistungen oder die Vermeidung von Spitzenlastkosten –, sind 20 Jahre lang von Netznutzungs- und Netzverlustentgelten befreit, was die Doppelbelastung beim Laden und Entladen beendet; die E-Control soll die Kriterien festlegen, und das Ministerium hat sie gebeten, diese nicht zu restriktiv zu fassen. Berichtet, aber im endgültigen Text zu bestätigen: eine Befreiung vom Netzzutrittsentgelt für Anlagen bis 15 kW, eine Steuerbarkeitspflicht für neue PV-Anlagen ab Mitte 2026 und neue Energiegemeinschaftsregeln ab Oktober 2026.
Für Installateure: Dimensionieren Sie Gewerbedächer mit Blick auf die 70-%-Einspeisegrenze und den Eigenverbrauch, kombinieren Sie sie mit auf netzdienlichen Betrieb ausgelegten Speichern und kalkulieren Sie den Beitrag von 0,05 ct/kWh für Anlagen über 20 kW ab 2027 ein.
Informationsübersicht auf Basis offizieller Mitteilungen und der Fachpresse; die Bedingungen ändern sich — prüfen Sie vor der Kundenberatung immer die offizielle Quelle und das Datum des Eintrags.