Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 5,5 % für Wohn-PV bis 9 kWc, in Kraft seit dem 1. Oktober 2025 gemäß Arrêté vom 8. September 2025, ist im November 2026 weiterhin verfügbar. Artikel 94 des Finanzgesetzes 2026 fügte ab dem 1. März 2026 eine Bedingung hinzu: Der Installateur muss eine offizielle Qualifikation oder Zertifizierung besitzen, die per Arrêté festzulegen ist. Ein Entwurf eines Ersatz-Arrêté, den der Conseil supérieur de l'énergie am 23. Juli 2026 prüfte, ergänzt die Hagelwiderstandsklasse RG5 und eine Mindest-Waferdicke von 130 µm, war aber bis Ende Oktober 2026 nicht veröffentlicht.
Der Haushaltsentwurf 2027 (PLF 2027, Artikel 28) würde den ermäßigten Satz vom Beitrag der Module zu „Resilienz und Nachhaltigkeit“ im Sinne des EU Net-Zero Industry Act abhängig machen, mit Kriterien per Ministerialerlass. Änderungsanträge zur Ausweitung der 5,5 % auf Heimspeicher wurden am 2. November 2026 abgelehnt; die FNES fordert im Senat einen einheitlichen Satz von 10 % für Module und Batterien.
Für Installateure: Verkaufen Sie 5,5-%-Kits nur mit Modulen aus der Certisolis-Attestierungsliste (laut Fachpresse 13 Referenzen von 7 Herstellern im August 2026) und mit qualifiziertem Installateur; bieten Sie Batterien mit 20 % MwSt. an und rechnen Sie 2027 mit strengeren Herkunftskriterien.
Informationsübersicht auf Basis offizieller Mitteilungen und der Fachpresse; die Bedingungen ändern sich — prüfen Sie vor der Kundenberatung immer die offizielle Quelle und das Datum des Eintrags.