Das neue KfW-Programm „Erneuerbare Energien Plus“ (570) startete am 18. Juni 2026 und ergänzt das langjährige KfW 270. Es finanziert Unternehmensinvestitionen in Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Quellen sowie in Energiespeicher – Neubau ebenso wie Modernisierung bestehender Anlagen – mit Förderkrediten von bis zu 150 Mio. € je Vorhaben und ohne Mindestbetrag. Der Antrag läuft über die Hausbank des Unternehmens oder einen anderen Finanzierungspartner, und die Investition kann in der EU, im Vereinigten Königreich oder in Norwegen liegen.
Das Programm zielt auf Strom, der über Direktlieferverträge (PPAs) verkauft oder vor Ort genutzt wird, statt nach EEG eingespeist zu werden: Anlagen, die bereits EEG-, KWKG- oder BEW-Förderung oder vergleichbare staatliche Beihilfen erhalten, sind ausgeschlossen. Anders als das beihilfefreie KfW 270 zählt der Plus-Kredit als staatliche Beihilfe, sodass die Kombination mit regionalen Zuschüssen im Einzelfall zu prüfen ist. Die aktuellen Zinssätze werden auf kfw.de/570 veröffentlicht.
Für Installateure: EPCs, die Dach- oder Freiflächen-PV mit Batterien an Hersteller, Logistikstandorte oder Händler verkaufen, haben jetzt einen bundesweiten Finanzierungsweg für Projekte, die bewusst außerhalb des EEG bleiben – nützlich, solange die EEG-Reform 2027 ungeklärt ist. Bereiten Sie ein finanzierungsreifes Angebot vor (Ertragsprognose, Eigenverbrauchsanteil, PPA-Term-Sheet), das die Bank des Kunden vor Unterzeichnung eines Liefervertrags an die KfW weiterleiten kann.
Informationsübersicht auf Basis offizieller Mitteilungen und der Fachpresse; die Bedingungen ändern sich — prüfen Sie vor der Kundenberatung immer die offizielle Quelle und das Datum des Eintrags.