Die Bundesnetzagentur hat die Werte für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 veröffentlicht: 7,70 ct/kWh (bis 10 kWp), 6,66 ct/kWh (10–40 kWp) und 5,44 ct/kWh (40–100 kWp) bei Überschusseinspeisung sowie 12,22 / 10,24 ct/kWh bei Volleinspeisung. Diese Werte des EEG 2023 gelten bis zum 31. Dezember 2026; das Nachfolgeregime befindet sich noch in der parlamentarischen Beratung, und der Aufschlag von 1,5 ct/kWh für Anlagen ab 40 kW (Solarpaket I) bleibt ohne EU-Genehmigung blockiert.
Der Regierungsentwurf (Kabinettsbeschluss vom 29. Juli 2026) würde die feste 20-Jahres-Vergütung für neue Kleinanlagen ab dem 1. Januar 2027 durch eine Übergangszahlung von höchstens 36 Monaten (berichtet werden rund 5,2 ct/kWh) mit anschließender Direktvermarktung ersetzen, dazu eine allgemeine Einspeisebegrenzung auf 50 %. Die SPD hat die Abstimmung bislang blockiert; laut t-online (aktualisiert am 1. November 2026) stehen die Koalitionsfraktionen kurz vor einem Kompromiss, der eine Alternative zur Direktvermarktung über Dritte ergänzen würde – eine marktwertbasierte Vergütung, kombiniert mit Abregelung in Stunden mit negativen Preisen oder Steuerung durch den Netzbetreiber über das Smart Meter. Die Bundestagsabstimmung ist für die zweite Novemberwoche geplant, der Bundesrat wird am 20. November erwartet, und für einen Start am 1. Januar 2027 muss die EU-Genehmigung folgen. Ohne Einigung würden alle EEG-Fördermodelle zum 1. Januar ersatzlos auslaufen.
Für Installateure: Jede bis zum 31. Dezember 2026 registrierte und angeschlossene Anlage sichert sich den aktuellen Tarif für 20 Jahre – verkaufen Sie weiter Inbetriebnahmetermine in 2026 und nennen Sie keine Sätze für 2027, bevor das Gesetz im Bundesgesetzblatt steht.
Informationsübersicht auf Basis offizieller Mitteilungen und der Fachpresse; die Bedingungen ändern sich — prüfen Sie vor der Kundenberatung immer die offizielle Quelle und das Datum des Eintrags.