Der IRPEF-Abzug von 50 % (Hauptwohnsitz) und 36 % (sonstige Immobilien) für Gebäudesanierungen, der Photovoltaikanlagen und Batterien auf Wohnhäusern umfasst, läuft planmäßig bis zum 31. Dezember 2026 mit einer Ausgabenobergrenze von 96.000 € je Einheit, verteilt auf zehn Jahresraten. Ohne Eingriff würden die Sätze ab dem 1. Januar 2027 auf 36 % und 30 % sinken.
Am 28. Oktober 2026 verabschiedete der Ministerrat den Haushaltsentwurf 2027 (rund 26 Mrd. €), der die Sätze von 50 %/36 % auf 2027 verlängert und die einheitliche Obergrenze von 96.000 € beibehält; der ecobonus folgt derselben Aufteilung 50 %/36 %, und der bonus mobili wird erneuert. Laut Fachpresse wurde die angekündigte Zusatzvergünstigung für PV in Kombination mit Wärmepumpen nicht aufgenommen. Der Entwurf beginnt seinen Weg in der Abgeordnetenkammer und muss bis zum 31. Dezember 2026 verabschiedet werden.
Für Installateure: Stellen Sie Projekte 2026 als „ristrutturazione“-Arbeiten in Rechnung, bezahlt per nachvollziehbarer Überweisung („bonifico parlante“) mit ENEA-Meldung; für Kunden, die vor Jahresende nicht fertig werden, nimmt die vorgeschlagene Verlängerung den Zeitdruck, ist aber noch kein Gesetz – versprechen Sie keine 50 % auf Rechnungen von 2027, bevor das Haushaltsgesetz in der Gazzetta Ufficiale steht.
Informationsübersicht auf Basis offizieller Mitteilungen und der Fachpresse; die Bedingungen ändern sich — prüfen Sie vor der Kundenberatung immer die offizielle Quelle und das Datum des Eintrags.