SPRILA 2026 ist vom 20. Januar bis 18. Dezember 2026 (12:00 Uhr) über die RVO mit eHerkenning Stufe 3 für Anträge geöffnet. Förderfähig sind im KVK registrierte Unternehmen sowie unter Bedingungen Pflegeeinrichtungen, Wohnungsbaugesellschaften und Vereine mit wirtschaftlicher Tätigkeit, die nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur auf eigenem oder gemietetem Gelände installieren, dazu ÖPNV-Konzessionsinhaber und Reisebusunternehmen; öffentliche Ladebetreiber und Behörden sind ausgeschlossen. Die Festbeträge je Ladestation reichen von 400 € (AC 11 kW, Großunternehmen) bis 88.000 € (DC ab 550 kW, KMU), wobei KMU das Doppelte erhalten; stationäre Batterien erhalten 60 € oder 85 € je kWh bis 1.000 kWh.
Das Budget beträgt 122,5 Mio. €. Die RVO-Tabelle vom 2. November 2026 zeigt 59,7 Mio. € des Ladepunkt-Budgets von 68,5 Mio. € und 37,5 Mio. € des Batterie-Budgets von 45 Mio. € bereits beantragt. Unter 25.000 € Förderung installieren Sie zuerst und beantragen innerhalb von 13 Wochen im selben Kalenderjahr; ab 25.000 € beantragen Sie vor der Auftragsunterzeichnung mit einem nicht unterschriebenen Angebot und erhalten 50 % Vorschuss.
Für Installateure: Bündeln Sie eine Batterie mit dem Ladehub, um beide Budgetlinien zu nutzen, und reichen Sie kleine Anträge sofort nach der Inbetriebnahme ein, bevor das Restbudget aufgebraucht ist.
Informationsübersicht auf Basis offizieller Mitteilungen und der Fachpresse; die Bedingungen ändern sich — prüfen Sie vor der Kundenberatung immer die offizielle Quelle und das Datum des Eintrags.