Am 3. September 2026 verabschiedete das Folketing die Änderung des elforsyningsloven (Gesetzentwurf L 10, nach der Wahl am 25. Juni 2026 erneut eingebracht), in Kraft seit dem 14. September 2026. Kommunen und Regionen dürfen jetzt Strom aus Solaranlagen auf ihren Gebäuden erzeugen, verbrauchen und speichern, mit der Anlage funktional verbundene Batterien am selben Standort betreiben und Überschussstrom verkaufen, sofern die Anlage zur Deckung des Verbrauchs an kommunalen oder regionalen Standorten errichtet wird. Die allgemeine Pflicht, die Tätigkeit in eine eigene Gesellschaft auszugliedern, entfällt ebenso wie die modregning (Anrechnung der Einsparungen auf den Blockzuschuss). Bestehende Ausnahmegenehmigungen bleiben gültig, und zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 14. September 2026 gegründete Solargesellschaften können bis zum 1. Januar 2029 ohne Anrechnung aufgelöst werden.
Der Business Case wird von der Stromsteuer geprägt: Mit der elafgift von 0,8 Öre/kWh in 2026–2027 kehrt die volle Ersparnis beim Eigenverbrauch ab 2028 zurück, wenn die Begründung des Ministers einen indirekten Vorteil von rund 70 Öre pro kWh schätzt. Der Verkauf von Überschussstrom ins Netz bleibt steuerpflichtig.
Für Installateure: Rechnen Sie ab 2027 mit kommunalen Rahmenausschreibungen für Dach-PV plus Speicher; bieten Sie standortbezogene Eigenverbrauchsanalysen an, da die Befreiung an die Deckung der eigenen Last der Kommune gebunden ist, und bereiten Sie die Dokumentation für die Anforderungen des öffentlichen Vergaberechts vor.
Informationsübersicht auf Basis offizieller Mitteilungen und der Fachpresse; die Bedingungen ändern sich — prüfen Sie vor der Kundenberatung immer die offizielle Quelle und das Datum des Eintrags.