Der Rechtsleitfaden der Skattestyrelsen (Den juridiske vejledning 2026-2) setzt die Obergrenze für den grünen håndværkerfradrag 2026 auf 9.000 DKK pro Person, nach 8.600 DKK im Jahr 2025; der servicefradrag beträgt 18.300 DKK. Der Abzug gilt nur für Arbeitskosten, mit einem Steuerwert von rund 26 %, sodass die maximale Ersparnis etwa 2.300 DKK je Erwachsenem beträgt. Installation, Reparatur oder Austausch von Solarzellen sind abgedeckt, auch in Kombination mit einer Batterie. Die Obergrenze für 2027 ist noch nicht veröffentlicht (die Beträge werden jährlich indexiert); der Haushaltsentwurf 2027 vom 9. Oktober 2026 enthält keine Änderung, und die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2027 gesetzlich verankert.
In der verbindlichen Entscheidung SKM2025.487.SR verweigerte der Steuerrat den Abzug für eine ohne Solarmodule installierte Haushaltsbatterie, weil eine alleinstehende Batterie nicht in Anhang 1 des Steuerveranlagungsgesetzes aufgeführt ist. Batterien sind nur förderfähig, wenn sie an eine Solar- oder Haushaltswindanlage angeschlossen sind.
Für Installateure: Stellen Sie Arbeitsleistung getrennt vom Material in Rechnung; der Abzug gilt pro Person, sodass zwei Erwachsene in einem Haushalt jeweils 9.000 DKK geltend machen können. Dokumentieren Sie bei nachgerüsteten Batterien den Anschluss an die bestehende PV-Anlage, und beachten Sie, dass Anlagen über 30 kW ab 2026 den Netzbeitrag egenproducentbidrag zahlen.
Informationsübersicht auf Basis offizieller Mitteilungen und der Fachpresse; die Bedingungen ändern sich — prüfen Sie vor der Kundenberatung immer die offizielle Quelle und das Datum des Eintrags.