Die Agencia Andaluza de la Energía rief ihr FEDER-finanziertes Programm 1 „Sector residencial y edificios e instalaciones públicas“ per Beschluss vom 21. September 2026 (BOJA Nr. 187, 25. September) mit 20,77 Mio. € aus. Die Antragstellung begann am 22. Oktober 2026 um 9:00 Uhr im Windhundverfahren, formal bis zum 30. September 2027. Wohn-PV ist nur zusammen mit einer Batterie förderfähig (höchstens 5 kWh je kW, mindestens 75 % Ladung aus der PV-Anlage); der Basissatz beträgt 55 % für Privatpersonen, Selbstständige sowie Kleinst- und Kleinunternehmen (45 % mittlere, 35 % große Unternehmen), mit bis zu 10 Zusatzpunkten für kollektiven Eigenverbrauch, Energiegemeinschaften oder Gemeinden mit demografischen Herausforderungen und einem Mindestzuschuss von 6.000 €. Haushalte können seit dem 1. Mai 2025 begonnene Arbeiten geltend machen.
Per Beschluss vom 29. Oktober 2026 (BOJA 210, Ergänzungsausgabe 2) setzte die Agentur den Call für die Budgetlinien Unternehmen (0,55 Mio. €) sowie Haushalte und gemeinnützige Organisationen (10,45 Mio. €) aus, unter Verweis auf die Erschöpfung der Mittel nach mehr als 400 Anträgen; die Aussetzung dauert bis zum Schluss des Fensters oder bis zur Veröffentlichung neuer Mittel. Die Gewerbepark-Linie des Programms 2 „Espacios productivos“ ist ein separater, noch offener Call.
Für Installateure: Halten Sie unterzeichnete Angebote und Unterlagen bereit, damit Dossiers innerhalb von Stunden eingereicht werden können, falls die Linie wieder öffnet; lenken Sie Geschäftskunden in der Zwischenzeit auf den Call des Programms 2.
Informationsübersicht auf Basis offizieller Mitteilungen und der Fachpresse; die Bedingungen ändern sich — prüfen Sie vor der Kundenberatung immer die offizielle Quelle und das Datum des Eintrags.